Silvester in Görlitz: Spaßbremsen am Werk oder berechtigte Vorsicht?

Görlitz, 30. Dezember 2016. Per Allgemeinverfügung hat die Stadtverwaltung Görlitz bereits am 12. Dezember 2016 das "Abbrennen von pyrotechnischen Erzeugnissen" auf der Görlitzer Altstadtbrücke im Bereich bis Flussmitte und im Umkreis von 50 Metern rund um den Brückenkopf auf deutscher Seite untersagt: vom 31. Dezember 2016 22 Uhr bis zum 1. Januar 2017 um 2 Uhr. Daran sollte man sich halten, sonst ist man seine Knallerei "durch unmittelbaren Zwang" los.
Abbildung: Die Allgemeinverfügung, Quelle: Matthias Wehnert. (Bild entfernt)

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Wir knallen nicht selber, wir lassen knallen!

Von Thomas Beier. Wie man so schön sagt: "Besser ist es." Die Görlitzer Altstadtbrücke ist ein sensibler Punkt, weil Deppen die fröhliche Begrüßung des neuen Jahres mit Randale verwechseln können. Genau deshalb hat die Stadt Görlitz völlig Recht, wenn sie hier Silvesterknallerei verbietet. Zu gucken vom Feuerwerk jener, die ihr Geld in den Himmel schießen und Feinstaub produzieren, für den das dunkelste Rot einer Plakette nicht ausreichen würde, gibt es auch so genug.

Das schönste, das zu Silvester auf der Altstadtbrücke in Görlitz passieren könnte ist, die Liebste oder den Liebsten in den Arm zu nehmen und die Leute, die sonst noch rumstehen, auch mal, vor allem die von jenseits der Flussmitte und jene aus fernen Ländern, deren Wünsche für das neue Jahr wohl den unseren absolut gleichen: Frieden, Gesundheit, das Beste für die Kinder, gute Freunde und zum Monatsende immer noch bissel Geld auf dem Konto.

Ein beginnendes Jahr erinnert uns doch daran, was wirklich wichtig ist, oder?

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  • Quelle: red | Thomas Beier | Repro: Matthias Wehnert | Foto: © Görlitzer Anzeiger
  • Erstellt am 29.12.2016 - 22:54Uhr | Zuletzt geändert am 28.12.2022 - 11:07Uhr
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